20 Jahre EEG-Förderung – und jetzt?

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird 20 Jahre alt. Ab 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung aus der auf 20 Jahre befristeten staatlichen Förderung fallen. So fürchten Anlagenbetreibende einen Verlust der Wirtschaftlichkeit. Was also geschieht mit den PV-Anlagen nach Ende des EEGs? Einige Möglichkeiten im Überblick.

„Sonstige Direktvermarktung“ (EEG 2017 §21a) des produzierten Stroms
Auch nach Ablauf der EEG Förderung können betroffene PV-Anlagen weiterhin betrieben werden. Eine Möglichkeit ist die weitere Weitervermarktung des produzierten Stroms. Hierfür müssen allerdings im Rahmen einer „sonstigen Direktvermarktung“ (EEG 2017 §21a) konkrete Stromabnehmende, beispielsweise Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke oder andere Stromhandelnde gefunden und Verträge abgeschlossen werden. Anders als bei der ehemaligen 20-jährigen staatlichen Förderung, bekommen PV-Anlagenbetreibende entsprechend nur den auf dem Strommarkt erzielten Erlös. Der Marktplatz kann sich aus Angebot und Nachfrage ergeben. Jedoch liegt der Nettoendverkaufspreis preislich aktuell bei über 20 Cent pro Kilowattstunde, da je nach Region Umlagen und Steuern zwischen 12 und 15 Cent pro Kilowattstunde auf den PV-Erzeuger*innenpreis addiert werden müssen.

Umwandlung in Eigenversorgungsanlagen
Ehemalige Netzeinspeisungsanlagen könnten in Eigenversorgungsanlagen umgewandelt werden. Dies wird zukünftig meist lukrativer sein, da die Kosten durch die Solarstromerzeugung deutlich geringer als die Preise für auf dem Strommarkt bezogenen Strom sind. So könnten Solarstrombetreibende ihre Energiekosten deutlich senken. Auch könnten ehemalige PV-Freiflächenanlagen auf Gebäude mit Eigenversorgungspotenzial, wie beispielsweise Industriegebäude, verlegt werden.
Ein Nachteil von Eigenversorgungsanlagen ist jedoch die Notwendigkeit einer häufig kostenintensiven Umrüstung der PV-Anlagen.

Verkauf als „Öko-/ Grünstrom“
Aufgrund des bestehenden Verbots von Doppelvermarktung, konnte der im Rahmen des EEGs erzeugte Strom bislang nicht als sogenannter „Öko-/ Grünstrom“ verkauft werden. Diese Regelung ist mit dem Ende der EEG-Förderung hinfällig. PV-Anlagenbetreibende könnten ihren Strom ab sofort als „Öko-/ Grünstrom“ zertifizieren lassen und entsprechend vermarkten, sodass die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen weiterhin gegeben ist. Die gebräuchlichsten Gütesiegel stellen hierfür das OK-Power Label, das Grüner Strom Label (GSL) sowie TÜV-Zertifikate wie beispielsweise das EE01 oder EE02 Zertifikat dar.

Forderung nach Gesetzesänderungen
Auch Gesetzesänderungen könnten gewährleisten, dass PV-Anlagen nach Ende der EEG-Förderung weiterhin in Betrieb bzw. rentabel sind. Vor allem folgende Gesetzesänderungen wären sinnvoll:
– Uneingeschränkte Vorrangregelung für Strom aus Anlagen von Erneuerbaren Energien.
– Abschaffung von „EEG-Umlage auf Eigenversorgung“: Anlagenbetreibende sollten selbst entscheiden können in welchem Umfang der Strom für den eigenen Verbrauch bzw. gleichzeitig zur Netzeinspeisung genutzt wird.
– Abbau rechtlicher Hindernisse bei Solarstrom-Direktlieferungen: Die wirtschaftliche Grundlage von Direktliefermodellen ist häufig die Befreiung von der Stromsteuer, Netzentgelten und weiteren Abgaben und Umlagen, wenn der Strom ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes geliefert wird. Dies greift jedoch nur, wenn der Strom in einer räumlichen Nähe von maximal 4,5 km zur Anlage geliefert wird.
– Erhöhung der Kosten von CO2-Zertifikaten: Dies hat steigende Preise von Strom aus konventionellen Energieträgern zur Folge, sodass Strom aus PV-Anlagen für Stromabnehmende entsprechend attraktiver ist.

Fazit und Ausblick
Das Ende der 20-jährigen Förderung im Rahmen des EEGs bedeutet nicht zwangsläufig auch das Betriebsende von PV-Anlagen. Es gibt unterschiedliche Alternativwege, sodass die Wirtschaftlichkeit auch weiterhin bestehen kann.
Großes Potenzial steckt darüber hinaus in der Entwicklung von Energiespeichern, mittels derer der Stromverbrauch auch außerhalb der Stromerzeugungszeiten sichergestellt werden kann. So könnten PV-Anlagen um Energiespeicher erweitert werden und es ergäben sich weitere Einsatzmöglichkeiten von PV-Anlagen wie beispielsweise in der Elektromobilität durch Ladestellen oder mobile Energiespeicher.

Klar ist, dass die bestehenden Anlagestandorte erhalten bleiben müssen, um eine echte Energiewende Richtung dezentraler Energiegewinnung zu gewährleisten. In diesem Sinne sind sowohl Anlagebetreibende als auch Gesetzgebung dazu angehalten, sich intensiv mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auseinandersetzen.


1 Comments

  1. Wir wollen festhalten: die erste rot-grüne Bundesregierung hat mit dem 100.000-Dächer-Programm (doppelt aufgelegt) die Photovoltaik gesellschaftsfähig und wirtschaftlich rentabel gemacht, nachfol-gende CDU – Regierungen machen das mit Erfolg zunichte. Danke für die Tipps zum Weiterbetrieben der Anlagen.
    Dr.W.Helm, Ettenheim

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.