Das Solarpaket 1 ist beschlossen. Was bedeutet das für Balkonsolar?

Gute Neuigkeiten aus dem Gesetzesdschungel: Das Solarpaket 1 bringt einige Erleichterungen für Balkonkraftwerke. Nachdem es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK im Mai 2023 vorgestellt wurde und Mitte August 2023 durch das Kabinett gebracht (Bundesregierung 2024). Nach langer einer anhaltenden Debatte passierte das Solarpaket 1 am 26.04.2024 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und liegt aktuell dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor (1komma5grad 2024).

Für Mieter:innen und Eigentümer:innen bringt das Solarpaket 1 neben Vereinfachungen bei der Anlagenzusammenfassung und Abrechnungsfragen einige Verbesserungen für die Installation von Balkonsolaranlagen:

  • Balkonkraftwerke müssen nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern nur noch in wenigen Schritten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
  • Bis zur Installation von digitalen Zweirichtungszählern können alte (rückwärtslaufende) Stromzähler für den Übergang genutzt werden.
  • Die Leistung des PV-Moduls wurde auf 2000 W, die des Wechselrichters auf 800 W erhöht.
  • Gesetzlich sind nun Schutzkontakt-Stecker und die Einspeisung über normale Steckdosen zugelassen. (Bundesregierung 2024; BMWK 2024)

Die zugehörigen VDE-Normen werden aktuell im Überarbeitungsgremium diskutiert. Auch die Privilegierung von Balkon-Solar hängt noch im Bundesjustizministerium fest (DGS 2024). Bis dahin können aber schon fleißig Module an oder auf Balkonen angebracht werden. Wir unterstützen Bürger:innen und Kommunen bei diesem Vorhaben. Ganz nach dem Motto: Mein Strom vom Balkon!

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